Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige Urlaub brauchen oder kurzfristig ausfallen, übernehmen wir die Pflegevertretung. So ist Ihre Versorgung jederzeit sichergestellt – stunden- oder tageweise.

Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung, die pflegenden Angehörigen ermöglicht, sich eine Auszeit zu nehmen, ohne sich Sorgen um die Versorgung ihres Familienmitglieds machen zu müssen. Herz und Rat übernimmt in diesen Zeiten die komplette Pflege – zuverlässig, professionell und mit der gleichen Zuwendung, die Ihre Angehörigen gewohnt sind.

Ob Sie einen Urlaub planen, einen wichtigen Termin wahrnehmen müssen oder gesundheitsbedingt ausfallen – wir springen flexibel ein. Die Verhinderungspflege kann stundenweise für einzelne Tage oder auch über mehrere Wochen am Stück in Anspruch genommen werden. Wir passen uns Ihrem Bedarf an und sorgen für eine nahtlose Versorgung.

Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 2 sowie eine vorherige häusliche Pflege durch Angehörige von mindestens sechs Monaten. Die Pflegekasse stellt dafür jährlich bis zu 1.612 Euro zur Verfügung. Zusätzlich können nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege teilweise auf die Verhinderungspflege übertragen werden, sodass sich der Gesamtbetrag auf bis zu 2.418 Euro erhöhen kann.

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und klären vorab alle Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse. So können Sie sich ganz auf Ihre wohlverdiente Erholung konzentrieren. Unser erfahrenes Pflegeteam gewährleistet, dass alle gewohnten Abläufe beibehalten werden und sich Ihr Angehöriger gut aufgehoben fühlt.

Planen Sie Ihre Auszeit rechtzeitig und sprechen Sie uns an – gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Familie.

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